Anerkennung ausländischer Abschlüsse Anerkennung von Berufsabschlüssen Anerkennung von Hochschulgraden Anerkennung von Schulabschlüssen Zulassung zum Studium Anrechnung von Studienleistungen Schule und Studium im Ausland

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Kenntnis begründet den Erfolg!

Komplizierte Anerkennungsverfahren, das Fehlen von einheitlichen Anerkennungskriterien sowie die Schwierigkeit der Bewertung nach dem Notensystem Ihres Abschlusslandes, verwandeln ein Anerkennungsverfahren des Berufsabschlusses oder Schulabschlusses in Deutschland zu einem Verfahrensdschungel.

Die Kanzlei pietschRechtsanwälte ist eine auf das Bildungsrecht spezialisierte Kanzlei. Wir sind davon überzeugt, dass eine Kanzlei am Besten arbeitet, wenn sie ihre Stärken und Talente konzentriert. Unser Erfolg bestätigt dies. Als eine der führenden Kanzleien im Bildungsrecht betreuen wir Schüler, Studenten, Auszubildende und Berufsinhaber aus dem In- und Ausland. Bei der Betreuung und Kommunikation bedienen wir uns neuester Technik und Kommunikationsmittel. Insbesondere stellen wir jedem Mandanten auf Wunsch eine virtuelle Webakte zur Verfügung, die es ihm ermöglicht, jederzeit und weltweit den ein- und abgehenden Schriftverkehr unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen.

In Deutschland können die Abschlüsse aller Länder, sei es ausländische Schulabschlüsse, ausländische Hochschulabschlüsse oder auch ausländische Berufsabschlüsse, anerkannt werden. Die föderalistische Struktur Deutschlands und die Autonomie der Hochschulen kumuliert mit der Vielzahl ausländischer Staaten und deren verschiedenen Bildungssystemen und Bildungsabschlüssen. Die Vielzahl der zuständigen Behörden/Stellen lässt das Anerkennungsverfahren für Laien zum Gang durch den bürokratischen Dschungel erscheinen. UND: Simple Verfahren gibt es wenige.

Auf Grund unserer Spezialisierung verfügen wir über umfassende Kenntnisse deutscher und ausländischer Schul- und Hochschulsysteme, die es uns ermöglichen, Sie über die Voraussetzungen der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, sei es Berufs-, Schul- oder Hochschulabschlüsse zu beraten. Unsere Leistungen beinhalten die notwendige Antragsstellung auf Anerkennung bei der zuständigen Behörde, ggf. die Bewertung des Abschlusses einzuholen und im Falle eines negativen Anerkennungsbescheides das Widerspruchsverfahren und ggf. das Gerichtsverfahren für Sie durchzuführen.

Gleichermaßen beraten und vertreten wir Mandanten, die eine Schulausbildung oder ein Studium im Ausland aufnehmen möchten, in allen Fragen der Bildungssysteme des Gastlandes, deren Zugangsvoraussetzungen sowie hinsichtlich der (späteren) Anrechnungsmöglichkeiten. So umfassend und kompetent kann Sie nur ein Anwalt der sich auf Bildungsrecht spezialisiert hat vertreten.

SZ Interview

Mobbende Lehrer, ungerecht Noten: RA Simone Pietsch erzählt in der Süddeutschen Zeitung, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen. Süddeutsche Zeitung »

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