
Wege freimachen
Die Schwierigkeiten bei der Bewertung nach dem Notensystem Ihres Abschlusslandes verwandeln das Anerkennungsverfahren des Schulabschlusses in Deutschland zu einem Verfahrensdschungel.
Über die Gleichstellung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder. Antragssteller können Personen aller Nationalitäten sein. Das Notensystem Ihres Abschlusslandes kann hierbei juristische Fragestellungen, wie bspw. die Vergleichbarkeit, aufwerfen.
Ein auf Bildungsrecht spezialisierter Anwalt unserer Kanzlei berät und prüft anhand Ihrer Zeugnisse und des Notensystems Ihres Abschlusslandes, ob die Voraussetzungen für eine Gleichstellung des ausländischen Abschlusses mit dem jeweiligen deutschen Bildungsabschluss gewährleistet sind und stellt für Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle. Sofern Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten oder bereits erhielten, vertreten wir Sie im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
Sofern eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses nicht möglich ist, beraten wir Sie über weitere Möglichkeiten und rechtliche Voraussetzungen den gewünschten deutschen Schulabschluss, bspw. durch eine Externenprüfung, zu erlangen.
Mobbende Lehrer, ungerecht Noten: RA Simone Pietsch erzählt in der Süddeutschen Zeitung, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen.
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