18.01.2012 - Wichtig: Anmeldezeitraum Oberschulen Berlin

Für das Schuljahr 2012/2013 in die Sekundarstufe der Klassenstufe 7 beginnt der Anmeldezeitraum am 08.02.2012 und endet am 22.02.2012.

Auf Grund der Vielzahl der im vergangenen Schuljahr geführten Schulplatzklagen empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld über die Aufnahmekriterien der Wunschschule zu informieren. Nach unseren Erfahrungen k?nnen durch das darauf basierende Wissen und dessen strategisches Umsetzen, die Chancen auf den Zugang zur Wunschschule erhöht und das Risiko der Zuweisung auf den sog. Restplatzschulen minimiert werden. Bei der Stellung eines Härtefallantrages ist es unerlässlich, die Praxis der Schulen und Schulämter zu kennen und aussagekräftige Unterlagen dem Antrag beizureichen.

Beim Wechsel in die weiterführende Schule können die Eltern unabhängig von der Förderprognose entscheiden, ob sie ihr Kind an dem Gymnasium oder der Integrierten Sekundarschule anmelden. Das Auswahlverfahren an den Schulen erfolgt hauptsächlich nach Leistungs- bzw. Eignungskriterien. Im Einzelnen werden die Schulplätze bis zu 10% an Härtefälle, zu mindestens 60% nach Kriterien (vornehmlich der Notendurchschnitt) und bis zu 40% im Losverfahren vergeben. An einigen Schulen bestehen Ausnahmen zu den obigen Regelungen.

Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben in den Pilotprozessen des vergangenen Schuljahres diese "neuen" Auswahlkriterien dem Grundsatz nach für rechtmäßig erachtet. Gleichwohl konnte unsere Kanzlei eine Vielzahl der Verfahren gewinnen, da die Auswahlverfahren nicht immer mit den gesetzlichen Normen im Einklang standen. Für eine diesbezügliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Ablehnungsbescheide für die Oberschulen

Berlin: Am 08. April werden bezirksübergreifend die Ablehnungsbescheide für die Oberschulen versandt. Unsere Kanzlei ist daher an diesem Samstag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr für Sie telefonisch zur Terminsvereinbarung besetzt.

Dieses Jahr bestehen erstmals neue Regelungen für den Übergang in die 7. Klassenstufe. Im jeweiligen Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden, ob die Regelungen hinsichtlich der "Bestenauslese" bzw. der Durchführung des Losverfahrens mit höherrangigem Recht vereinbar sind bzw. auch ob die Vorschriften ordnungsgemäß angewandt wurden. Rechtsanwältin Simone Pietsch hat nach eingehender Prüfung der neuen Aufnahmeregelungen berechtigte Zweifel, dass diese einer Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte im Einzelfall standhalten.

Lesen Sie zum Thema Schulplatzklage unsere FAQ`s »


Internet: Worauf Eltern im Netz achten sollten

Morgenpostartikel vom Samstag, 26. März 2011 - n Florentine Anders

Viele Eltern sind besorgt, dass ihre Kinder auf Websites und in sozialen Netzwerken gemobbt werden könnten. Das Internet müssen Kinder und Jugendliche trotzdem nicht meiden - wenn sie gemeinsam mit ihren Eltern einige Regeln beachten.

WAS MÜSSEN KINDER IM NETZ BEACHTEN?

Persönliche Daten haben im Internet nichts zu suchen. Name, Alter, Adresse, Telefon- und Handynummer sind tabu. Auch die E-Mail-Adresse sollte nur eingesetzt werden, wenn sie nichts über das Kind verrät. Auf keinen Fall sollten Angaben zu Vorlieben und Hobbys gemacht werden. In sozialen Netzwerken sollte man darauf achten, dass Profildaten nicht von allen eingesehen werden können. Tipps dazu gibt es auf der Internetseite www.klicksafe.de . Eltern von jüngeren Kindern sollten ihr Kind bei einer sicheren Kinder-Community persönlich anmelden. Die Daten dienen in diesem Fall dem Schutz des Kindes und die Eltern können sicher sein, dass es hier nur mit Gleichaltrigen in Kontakt kommt. In Communitys für Erwachsene sollten sich Kinder nicht registrieren. Wenn Fotos eingestellt werden können, nur Darstellungen verwenden, auf denen das Kind nicht deutlich zu erkennen ist. Auch die Freunde sollen auf Fotos nicht erkennbar sein. Auf jeden Fall sollte man online strikt auf peinliche Fotos verzichten.

WIE KÖNNEN GEFÄHRLICHE SEITEN GESPERRT WERDEN?

Im Internet können Eltern kostenlos Filtersoftware herunterladen. Damit können indizierte problematische Seiten wie etwa pornografische Seiten oder Seiten zur Verherrlichung von Magersucht nicht mehr angezeigt werden. Eltern können auch selbst problematische Internetadressen hinzufügen. Einen umfassenden Schutz gibt es dadurch jedoch nicht. Trotzdem raten Experten, eine solche Filtersoftware zu nutzen. Wichtig sind Absprachen innerhalb der Familie.

WIE ERKENNE ICH, DASS MEIN KIND IM NETZ GEMOBBT WIRD?

Wenn Kinder oder Jugendliche gemobbt werden, ist es ihnen oft unangenehm, mit Eltern oder Lehrern darüber zu sprechen. Symptome sind beispielsweise Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen in bestimmten wiederkehrenden Situationen. Schulpsychologen raten, unaufgeregt mit den Kindern zu reden. Zudem sollten Eltern wissen, in welchen Foren oder auf welchen Seiten sich die Kinder bewegen, sie selbst ausprobieren und mit den Kindern darüber im Gespräch bleiben.

WIE SOLLTEN ELTERN AUF MOBBING REAGIEREN?

Beleidigende Bemerkungen sollten nicht zu ernst genommen werden. Die Schüler sollten nicht auf die Anfeindungen reagieren. Wenn massiv und dauerhaft gemobbt wird, sollte die Schule informiert werden. In schweren Fällen von Mobbing oder auch Bedrohung sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Die meisten seriösen Websites geben die Möglichkeit, Nutzer, die die Verhaltensregeln nicht einhalten und diffamierende Kommentare abgeben, zu melden. Diese Nutzer werden dann gesperrt. Allerdings können sie sich jederzeit unter anderem Namen wieder anmelden. Bei isharegossip kann man zwar Kommentare melden, doch die Einträge werden nur selten gelöscht.

WIE KANN ICH JURISTISCH VORGEHEN?

Anzeige zu erstatten ist in jedem Fall sinnvoll, auch wenn der Verursacher der Beleidigungen im Internet nicht bekannt ist. Auch Rechtsanwältin Simone Pietsch rät Betroffenen, Cyber-Mobbing unbedingt anzuzeigen. "Ich halte die Internetseite isharegossip für verfassungswidrig", sagt sie. Eltern wie Schüler sollten deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Die Staatsanwaltschaft werde herausbekommen, von welchem Computer aus welche Einträge getätigt worden sind.

WIE KANN MAN INTERNET-MOBBING BEWEISEN?

Wichtig ist es, die Beweismittel zu sichern. Die Beiträge können als Screenshots gespeichert werden oder abfotografiert werden. Auch beleidigende oder bedrohende E-Mails oder SMS sollten gespeichert werden. Die Kopien können der Polizei oder dem Internetanbieter helfen, die Peiniger zu ermitteln.


Berlin: Übergang der jetzigen 6. Klässler in die Sekundarstufe I

Die Anmeldezeit für den Übergang in die Sekundarstufe in Berlin der jetzigen 6. Klässler läuft vom 7. bis 18. Februar.

Für die Anmeldung zum Schuljahr 20111/2012 gelten für künftige Siebtklässler zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien für Sekundarschulen und Gymnasien. Demnach können die Schulen 60 Prozent ihrer Schüler/innen selbst auswählen. 30 Prozent der Schulplätze werden verlost sowie zehn Prozent der Plätze werden an Härtefälle vergeben werden

Die Schulleiter dürfen hierbei hinsichtlich der 60 % der aufzunehmenden Schüler/innen die Aufnahmekriterien selbst festlegen. Eine entscheiden Rolle spielen die Förderprognosen. Diese setzen sich aus einem Beratungsgespräch und dem Notenschnitt der Schüler/innen aus dem 2. Halbjahr der 5. Jahrgangsstufe und dem 1. Halbjahr der 6. Jahrgangsstufe zusammen.

Einige der weiterbildenden Schulen verlangen zusätzlich zur Förderprognose schulprofilbezogene Aufnahmetests. An einigen Schulen müssen die Schüler/innen besonderen Begabungen bzw. Fähigkeiten nachweisen.

Wie in den vergangenen Jahren können die Schüler/innen drei Wunschschulen in Rangfolge angeben, so dass die gewünschten Schulen des 2. und 3. Ranges nur nach Maßgabe noch freier Kapazitäten geprüft werden. Mit den ersten Ergebnissen des Auswahlverfahrens ist Mitte März zu rechnen. Sollte ihr Kind an keiner der drei gewünschten Schulen aufgenommen werden, erfolgt eine Schulzuweisung.

Aufgrund der zu erwartenden hohen Anmeldezahlen durch die Ausdehnung des Einschulungsalters der seinerzeitigen 1. und jetzigen 6. Klässler, müssen Sie sich nachhaltig über die Aufnahmekriterien und damit der Erfolgsaussichten der Aufnahme an der 1. Wunschschule Gedanken informieren, da es kaum möglich sein wird, sich im 2. bzw. 3. Wunsch zu platzieren.

Für den Fall, dass Sie eine Ablehnung für die Wunschschule bzw. eine Zuweisung zu einer unerwünschten Schule erhalten, nehmen Sie unverzügliche anwaltliche Hilfe in Anspruch. Oftmals können im Weg der Aktenprüfung der Schule bzw. dem Bezirksamt Verfahrensfehler nachgewiesen werden, die zur Aufnahme Ihres Kindes an der begehrten Schule führen.

Wichtige Info:
Die Aufnahmekriterien der weiterführenden Schulen können Sie unter www.berlin.de/schulvz entnehmen


SZ Interview mit RA Simone Pietsch

Mobbende Lehrer, ungerecht Noten, ein Eintrag im Klassenbuch: Die Rechtsanwältin Simone Pietsch erzählt, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen.

Eine Sechs in Deutsch gefährdet die Versetzung? Die Lehrerin hat den Sohn zu hart am Arm gepackt? Immer mehr Eltern ziehen vor Gericht, wenn sie glauben, dass ihre Kinder in der Schule schlecht behandelt werden. Die Berliner Rechtsanwältin und Mediatorin Simone Pietsch hat sich auf Schulrecht spezialisiert. www.sueddeutsche.de/interview


Jugendschützer besorgt

Jugendschützer besorgt über Suizidanweisungen, Magersuchtpropaganda und ungefilterte Pornografie im Internet

31.Juni.2010 - Berlin. Fast ein Viertel der Verstüße entfielen auf Angebote, die selbstgefährdendes Verhalten wie Magersucht propagieren - im Vergleich zum Vorjahr verdoppelte sich der Anteil. Das größte Jugendschutzproblem auf deutschen Internetseiten ist mit 42 Prozent weiter die Pornografie.

www.schulrecht-heute.de


Berliner Schulreform fährt zu Problemen bei diesjährigen 11. Klässlern

10.05.2010 - Berlin. Schüler/innen, die derzeit die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums besuchen und diese wiederholen müssen können nicht mehr an ihrer besuchenden Schule das Abitur ablegen.

Grund hierfür ist, dass diese Klassenstufe in dem kommenden Schuljahr 2010/2011 nicht mehr angeboten wird, weil das Einführungsjahr durch die Schulreform weggefallen ist. Die Betroffenen müssen von ihrer Schule abgehen.


Französisches Gymnasium Berlin – Ablehnungsschreiben

29.04.2010 – Ablehnungsschreiben bzw. Aufnahmeschreiben hat weder Verwaltungsaktqualität noch wurden die Aufnahmekriterien des
§ 4 Abs. 2 AufnahmeVO-SbP eingehalten

Die diesjährige Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe des Französischen Gymnasiums in Berlin erfolgte rechtsfehlerhaft. Die Ablehnungsbescheide, die seitens der Schule versandt wurden, haben keine Verwaltungsaktqualität. Denn dem Französischen Gymnasium Berlin fehlt per se die Kompetenz Verwaltungsakte zu erlassen und schon gar nicht in französischer Sprache, den die hiesige Amtssprache ist Deutsch.

Selbiges gilt im &Uml;brigen für die Aufnahmebescheide, die ebenfalls unwirksam sind. Insoweit ist ratsam „Widerspruch“ dagegen einzulegen bzw. sich die Aufnahme von der zuständigen Stelle zusichern zu lassen. Des Weiteren wurde im Aufnahmeverfahren gegen die in § 4 Abs. 2 AufnahmeVO-SbP aufgestellten Grundsätze verstoßen, so dass auch aus diesem Grund sämtliche Schreiben des Französischen Gymnasiums Berlin unwirksam sind.


MSA - Mittlerer Schulabschluß

Das Abschneiden beim "MSA", dem Mittleren Schulabschluss, ist entscheidend bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. Aber Vorsicht, nicht nur die MSA Prüfungsnoten müssen gelingen sondern auch die Versetzung muss gepackt werden.

MSA Termine

12. Mai 2010 Zentrale schriftliche Prüfung 1. Fremdsprache
18. Mai 2010 Zentrale schriftliche Prüfung Deutsch
26. Mai 2010 Zentrale schriftliche Prüfung Mathematik
ab 3. Mai 2010 Mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache
ab 15. März 2010 Prüfung in besonderer Form (Präsentationsprüfungen)
8. Juni 2010 Zentraler Nachschreibtermin 1. Fremdsprache
11. Juni 2010 Zentraler Nachschreibtermin Deutsch
15. Juni 2010 Zentraler Nachschreibtermin Mathematik

Wann ist das MSA bestanden und wann nicht? Wann reicht es für die Oberstufe? Eine PDF des Senats erlÄutert alle möglich Noten Kombinationen. »

Allgemeines und Buchtipps zum Thema "Mittlerer Schulabschluss" finden Sie auf unserem Schulrechtsportal:
www.schulrecht-heute.de/MSA


Änderung des Berliner Schulgesetzes: Aufnahmeregelungen für die kommende 7. Jahrgangsstufe

Das Berliner Schulgesetz ist durch das Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25. Januar 20010 sowie durch Artikel I des gesetztes zur Änderung des Schulgesetztes und weiterer Vorschriften vom 25. Januar 2010 geändert worden. Auskunft über die Auswirkungen kann nur ein Anwalt geben.

Für das Schuljahr 2010/11 noch ein letztes Mal die alte Regelung zum Übergang auf die weiterführenden Schulen, die Sie ausführlich in § 56 des SchulG der alten Fassung finden. Damit gilt bedauerlicherweise auch die sog. BVG-Quote, bei der die Entfernung des Wohnortes zu der gewünschten Schule wichtig werden kann, allerdings zum letzten Mal.  

Das bedeutet im Einzelnen, dass für die Aufnahmeentscheidung der kommenden 7. Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2010/2011 der Gymnasien, Real- und Hauptschulen nach § 129 SchulG neue Fassung bei der Regelung des § 56 SchulG alte Fassung verbleibt. Soweit die Aufnahme in die Sekundarschule begehrt wird, gelten die Aufnahmevoraussetzungen für die Gesamtschule nach den Regelungen des § 56 des Schulgesetztes ebenfalls der alten Fassung . Nur für die Gemeinschaftsschule gilt bereits ab dem Schuljahr 2010/2011  Â§ 17 a  Schulgesetz in der neuen Fassung.


Losverfahren bei der Schulplatzvergabe der 7. Jahrgangsstufe der Fritz-Karsen-Gemeinschaftsschule wohl fehlerhaft

Zum Schuljahr 2010/2011 wurden bei der Schulplatzvergabe der Fritz-Karsen-Gemeinschaftsschule sämtliche Anmeldungen auf Schulplätze der kommenden 7. Jahrgangsstufe im Losverfahren vergeben. Jedenfalls betraf dies alle Bewerber, die zuvor eine Grundschule und keine Gemeinschaftsschule besucht haben.

Nach Ansicht von der auf das Schulrecht spezialisierten Anwältin Simone Pietsch der Kanzlei Pietsch Rechtsanwälte, ist ein solches Verfahren nicht mit dem Schulgesetz vereinbar und somit im Wege des Widerspruchs durch einen Rechtsanwalt anzugreifen. Nach § 17a des SchulG ist auch bei der Aufnahmeentscheidung das Losverfahren eine ultima ratio und folglich als letztes Instrumentarium nur anzuwenden, wenn alle Bewerber über die gleichen gesetzlichen Aufnahmekriterien verfügen, insbesondere sich alle Bewerber gleichermaßen für das Schulprogramm oder das besondere Wahlpflichtprogramm ausgesprochen haben.

Eltern die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten diesen durch einen auf das Schulrecht spezialisierten Anwalt überprüfe lassen-


Aufnahmeverfahren für die Schulplätze der 1. Jahrgangsstufe der Charlotte-Salomon-Schule fehlerhaft!

Zum Schuljahr 2010/2011 wurden bei der Schulplatzvergabe für die 1. Jahrgangsstufe der Charlotte-Salomon-Schule wurden 42 Bewerber des Einschulungsgebietes abgelehnt und per Bescheid auf die Lenau-Schule umgelenkt.

Das betraf diejenigen Bewerber, die einen Schulweg bis zu 839 Metren zur Lenau- Schule haben. Unter den „umgelenkten“ Kinder befinden sich auch solche, deren Geschwister bereits die Charlotte-Salomon-Schule besuchen. Die Tatsache, dass bereits Geschwisterkinder die Charlotte-Salomon-Schule besuchen, ist demnach nicht in die Aufnahmeentscheidung mit eingeflossen.

Nach Ansicht von der auf das Schulrecht spezialisierten Anwältin Simone Pietsch der Kanzlei Pietsch Rechtsanwälte, ist ein solches Verfahren nicht mit dem Schulgesetz vereinbar und somit im Wege des Widerspruchs durch einen anzugreifen. Denn nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind Geschwisterkinder bei der Aufnahme bevorzugt zu behandeln.

Eltern die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben und deren Kind oder Kinder bereits die Charlotte-Salomon-Schule besuchen, sollten diesen durch einen auf das Schulrecht spezialisierten Anwalt überprüfe lassen.


Unfallversicherung zahlt nicht bei Abischerz

Die gesetzliche Unfallkasse versichere nur Unfälle, die auf von der Schule organisierten Veranstaltungen passieren. Gerade das sei bei einem Abistreich nicht der Fall, da er in der Hand der Abiturienten liegt

3.03.2010 - Hannover - Unfälle beim Abischerz zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht automatisch. Verunglückt ein Schüler, übernehme sie nicht in jedem Fall die Heilbehandlung, erklären der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen. Die Fälle würden kritisch geprüft. Die gesetzliche Unfallkasse versichere nur Unfälle, die auf von der Schule organisierten Veranstaltungen passieren. Gerade das sei bei einem Abistreich nicht der Fall, da er in der Hand der Abiturienten liegt.

Unfälle beim Abischerz zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht automatisch. Verunglückt ein Schüler, übernehme sie nicht in jedem Fall die Heilbehandlung, erklären der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen. Die Fälle würden kritisch geprüft. Die gesetzliche Unfallkasse versichere nur Unfälle, die auf von der Schule organisierten Veranstaltungen passieren. Gerade das sei bei einem Abistreich nicht der Fall, da er in der Hand der Abiturienten liegt.


Berlin: Jetzt Anmeldung an der Sekundarschule

1.03. 2010 — Erstmals können Grundschüler zwischen dem Gymnasium und der neuen, umstrittenen Sekundarschule wählen. Sie ersetzt im neuen Schuljahr weitgehend die Haupt–, Real– und Gesamtschulen der Hauptstadt

ür viele Familien ist es die Qual der Wahl: An diesem Montag beginnt die Anmeldefrist für Berlins weiterführende Schulen. Erstmals können Grundschüler zwischen dem Gymnasium und der neuen Sekundarschule wählen. Sie ersetzt im neuen Schuljahr weitgehend die Haupt–, Real– und Gesamtschulen der Hauptstadt.

Das entscheidende Kriterium für die Aufnahme ist die "Wohnsitznähe" - mit anderen Worten die Länge des Schulwegs. Fragen Sie in ihrer Wunschschule nach eben der Schulweg-Zeit mit der Schüler im Jahr 2009 noch angenommen wurden. Denn sie haben de facto nur eine Wahlchance, die hypothetische 2. Wahl kommt nur zum Tragen wenn alle 1.Wünsche erfüllt sind. Also praktisch nie.

Bis zum 12. März läuft die Anmeldefrist sowohl für die 5. Klasse als auch für die 7. Klasse. Die Sekundarschulen sollen flächendeckend ganztags laufen und alle Abschlüsse einschließlich des Abiturs ermöglichen, in der Regel nach 13 Jahren.

Am Gymnasium gibt es das Abitur nach 12 Jahren, die Klassen sind größer und die Stundenpläne voller.


Abiturvorschriften verstoßen gegen das Gebot der Chancengleichheit

23.02.2010 – Berlins kommende Abiturvorschriften ist aufgrund die Ungleichbehandlung von Gymnasiasten und Schülern der G9 Jahrgänge ist verfassungswidrig. Viele Eltern werden einen Anwalt einschalten.

In Berlin sollen künftig Gymnasiasten 28 Kurse in der Oberstufe belegen und in die Abiturbewertung einbringen, wohingegen Schüler von Sekundarschulen bzw. von den jetzigen G9 Jahrgängen nur 24 Kurse belegen und einbringen müssen.

Eine solche Regelung ist verfassungswidrig, da die Ungleichbehandlung von Gymnasiasten und Schülern der G9 Jahrgänge bzw. Sekundarschülern gegen das Gebot der Chancengleichheit verstößt. Diesbezügliche Berechnungen haben nämlich ergeben, dass die durchschnittliche Abiturquote am Gymnasium um 0,2 Notenpunkte schlechter ausfallen würde, weil keine Möglichkeit besteht Kurse von der Bewertung zu streichen.

Dieses wiederum hätte Auswirkungen auf alle zulassungsbeschränkten Studienfächer an den Universitäten. Gymnasiasten der G8 Jahrgänge wären erheblich bei den Numerus-Clausus-Fächern benachteiligt und müssten längere Wartezeiten hinnehmen.

Sowohl gegen die höhere Belegverspflichtung als auch bei der kommenden Studienplatzbewerbung werden bereits jetzt einen Vielzahl von Klagen Betroffener erwartet. Es lohnt also, sich rechtzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen.


Schulämter dürfen nicht schnüffeln

22.02.2010 — Berlin - Bereits in den vergangenen Jahren haben die Schulämter die Angaben der Eltern, die ihre Kinder für das nächste Schuljahr zur Einschulung an einer Grundschule anmelden, verstärkt kontrolliert.

Zum Nachweis des tatsächlichen Lebensmittelpunktes würde von den Betroffenen u. a. die Vorlage von z. B. Mietverträgen, Strom- und Telefonrechnungen, GEZ-Anmeldungen usw. verlangt werden.

Diese „überspitzten” Anforderungen sind unzulässig. Die Schulverwaltung an die im Melderegister erfassten Daten gebunden. Sie hat zwar den Sachverhalt von Amts wegen unter Bestimmung von Art und Umfang der Ermittlungen festzustellen. Diese Verpflichtung zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung hat jedoch dort ihre Grenze, wo die Schulbehörde an die Entscheidung einer anderen Behörde (hier: die Meldebehörde) gebunden ist.

Nur, wenn sich für die Schulbehörde aus den besonderen Umständen des Einzelfalls offensichtliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Meldedaten der Meldebehörde nicht den tatsächlichen Wohnverhältnissen entsprechen, kann sie die Meldebehörde unter Angabe der Anhaltspunkte um überprüfung bitten.

Die Meldebehörde hat dann die erforderlichen Ermittlungen in eigener Zuständigkeit zu führen. Zweifelsohne sind daher weitere Ermittlungen der Schulbehörde zur Feststellung des tatsächlichen Lebensmittelpunktes eines Kindes nach Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung mit Angaben zur Hauptwohnung des Kindes unzulässig.


1.400 Studienplätze
in Niedersachsen unbesetzt

Hannover — Fast 1.400 Studienplätze in Niedersachsen sind trotz hoher Bewerberzahlen und Nachrückverfahren im Wintersemester 2009/2010 unbesetzt geblieben. Gute Voraussetzungen für eine Studienplatzklage.

Das teilte die SPD-Fraktion im Landtag am Freitag mit. „Die Zahlen zeigen erneut, dass die Hochschulen mit der Vergabe von Studienplätzen in Eigenregie überfordert sind”, sagte die hochschulpolitische Sprecherin der SPD, Gabriele Andretta. Angesichts des dramatischen Mangels an Studienplätzen sei es die Verpflichtung des Landes, dafür zu sorgen, dass jeder Studienplatz besetzt werden kann. Spitzenreiter sei die Universität Göttingen mit 408 freien Plätzen.


Berliner Abiturskandal. Berliner Abitur nicht anerkannt?

15.02.2010 Berlin (SR24) — Schüler, die in Berlin künftig in 12 Jahren ihr Abitur am Gymnasium ablegen möchten, sollen nach den Vorgaben des Berliner Bildungssenators in der 11. und 12. Jahrgangstufe 33 Wochenstunden absolvieren und sieben Grundkurse mehr belegen.

Zweifelhaft bleibt aber, ob die Erhöhung der Wochenstundenzahl auf 33 in der 11. und 12. Jahrgangsstufe ausreicht, um den Anforderungen der Kultusministerkonferenz zu erfüllen und somit eine Anerkennung des Berliner Abiturs sicherzustellen.

Denn die Kultusministerkonferenz verlangt eine festgelegte Zahl von 265 Jahreswochenstunden im gymnasialen Bildungsgang ab der Jahrgangsstufe 5. Das bedeutet durchschnittlich 33,1 Wochenstunden in acht Schuljahren. Entscheidend dürfte also sein, wie viele Wochenstunden in den Jahrgängen zuvor bereits absolviert wurden und ob die 33 Wochenstunden in der 11. und 12. Jahrgangsstufe ausreichen, im die Jahre zuvor zu kompensieren.


Bayerische Schüler protestieren gegen G8 Abitur

12.02.2010 Bamberg (dpa/lby) Bayerns Schüler sind mit der Situation am neuen achtjährigen Gymnasium (G8) massiv unzufrieden. Sie kritisieren vor allem einen viel zu hohen Leistungsdruck. G8-Schüler haben deshalb für heute (Freitag) zu landesweiten Demonstrationen gegen die Politik des Kultusministeriums aufgerufen. Zum Auftakt der Protestaktionen gingen am Vormittag in Bamberg Schüler aus Ober- und Unterfranken auf die Straße. Die Veranstalter sprachen von rund 500 Teilnehmern. Weitere Aktionen waren für München, Augsburg, Würzburg, Bayreuth und Kempten angekündigt.


Wichtig: Anmeldung Oberschulen

Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.

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