
Mit der Umstellung der Hochschulen von den Diplom- oder Magister- auf die Bachelor- und Masterstudiengänge gehen vielerorts Fehler bei der Kapazitätsberechnung einher. Da die Hochschulen gesetzlich dem Kapazitätsausschöpfungsgebot unterliegen, begründen derartige Fehler eine Studienplatzklage.
Voraussetzung für eine Studienplatzklage außerhalb der Kapazitäten die ein entsprechender Antrag an die jeweilige Hochschule, welchen wir in aller Regel für Sie stellen.
Die Studienplatzklagen selbst beruhen auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972, wonach im Hinblick auf das Grundrecht auf freie Berufswahl Zulassungsbeschränkungen zu Studienplätzen, wie dem Numerus Clausus, nur dann zulässig sind, wenn der Staat bzw. die Hochschulen dafür Sorge tragen, dass alle vorhandenen Studienplatzkapazitäten den Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Mithin geht es bei den Studienplatzklagen um die Frage, ob die jeweilige Hochschule durch die festegesetzte Anzahl der Studienplätze ihre Kapazitäten vollständig ausgeschöpft hat. Ist dies nicht der Fall, so wird die Hochschule mittels der Studienplatzklage vom Gericht verpflichtet, die freien – sog. außerkapazitären – Studienplätzen an die Kläger zu verteilen. Sollte sich herausstellen, dass mehr Kläger die jeweilige Hochschule verklagt haben, als freie Studienplätze vom Gericht festgestellt wurden, so entscheidet regelmäßig das Los. Da in den Bachelor- und Masterstudiengängen aber oftmals nur wenige Mitstreiter vorhanden sind, sind die Chancen gut bzw. kommt es hier oftmals auch zu einem sog. Zulassungsvergleich mit der Hochschule, in dem Sie Ihren Studienplatz erhalten.
Wenn Sie mehr über die Studienplatzklage wissen wollen, können Sie hier die von unserem Anwalt für Sie zur Verfügung gestellte ausführliche Informationsbroschüre „Studienplatzklage” herunterladen oder sich einen ersten Einblick über unsere Ausführungen zu den medizinischen Fächern verschaffen.
Auch steht Ihnen für ein erstes telefonisches Beratungsgespräch ein Anwalt unter 030. 8100 5700 zur Verfügung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.
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