
Die richtige Wahl der Gesellschaftsform, das Finanzierungskonzept und das den Eltern und Schülern in Aussicht gestellte Bildungskonzept entscheiden über den Schultyp, den Charakter und den erfolgreichen Betrieb einer Privatschule.
Das Gründungsverfahren ist stark reglementiert und der „bezifferbare“ Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat obliegt dem jeweiligen Landesgesetzgeber und dem entsprechenden Schulrecht. Gemein ist allen Landesvorschriften, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum hat und die verfassungsrechtlichen Grenzen dessen voll ausreizen kann.
Als Rechtsanwalts-Kanzlei, die auf Schulrecht spezialisiert ist, betreuen und vertreten wir bundesweit Träger von Privatschulen in Fragen des Privatschulrechts, wie beispielsweise im Genehmigungs-, Anerkennungs- und Anzeigeverfahren. Beim Themenkreis Finanzierung beraten wir private Träger hinsichtlich der Haushaltsführung und der Refinanzierung. Wir erstellen Businesspläne und entwickeln mit Ihnen gemeinsam tragfähige Finanzierungskonzepte.
Mobbende Lehrer, ungerecht Noten: RA Simone Pietsch erzählt in der Süddeutschen Zeitung, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen.
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