
Private oder staatliche Schule? Diese Frage stellen sich immer mehr Eltern, wenn es um die Schulwahl ihrer Kinder geht. Die anhaltende Bildungsdebatte in der Öffentlichkeit hat dazu geführt, dass sich Eltern verstärkt über die Ausbildung ihrer Kinder Gedanken machen und Alternativen zum staatlichen System suchen. Mittlerweile ist jeder 15. Schüler ein Privatschüler und jährlich werden bis zu 100 neue Privatschulen in Deutschland gegründet.
Mit der steigenden Nachfrage nach Privatschulen kommt auch der Rechtsbeziehung zwischen Eltern/Schüler und privatem Träger eine nachhaltige Bedeutung zu. Die Gerichte müssen sich erstmals auch mit Schulstreitigkeiten aus Privatschulverhältnissen befassen. Zwar sind die Themengebiete – wie beispielsweise Unterrichtsausschluss bzw. Schulausschluss oder auch der Anspruch auf Aufnahme – nicht neu, aber schon die Wahl des zuständigen Gerichts (Zivil- oder Verwaltungsgericht) und die Bewertung des Privatschulvertrages, welcher das öffentliche Schulrecht in Teilbereichen überlagert, erfordert detaillierte Kenntnisse über das Schulrecht und das Privatschulrecht.
Der Umstand, dass bis zu zwei Privatschulen jede Woche neu gegründet werden, spiegelt auch die Relevanz an rechtlicher Beratung und Vertretung bei den Trägern wieder. Das Gründungsverfahren ist stark reglementiert und der „bezifferbare“ Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat obliegt dem jeweiligen Landesgesetzgeber und somit dem Schulrecht. Bundesweit stellt sich die finanzielle Förderung der Privatschulen differenziert dar; gleich ist allen Landesvorschriften, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum hat und die verfassungsrechtlichen Grenzen derer voll ausreizen kann. Eine umfassende Kenntnis der jeweiligen Landesgesetzgebung und ggf. der Rechtsprechung sind die „Stellschraube“ für den erfolgreichen Betrieb einer Schule in privater Trägerschaft.
Auf Grund der vorgehaltenen Expertisen unserer Kanzlei sind wir in der Lage, auch im Bereich des Privatschulrechts sowohl Eltern/Schüler als auch den Träger von Privatschulen eine kompetente Beratung zu bieten. Unser Leistungsspektrum reicht von der Vertretung der Eltern und Schüler bis zur vollständigen Begleitung eines Bildungsträgers mit dem Beginn der Gründungs- bzw. Finanzierungsphase.
Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.
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