
Der Umstand, dass Prüfungsverfahren und Notenbildung an rechtliche Vorgaben geknüpft sind, macht diese überprüfbar und angreifbar.
Wem es gelingt, Fehler im Prüfungsablauf bzw. im Bewertungsverfahren aufzudecken, wird mit einer Prüfungsanfechtung erfolgreich sein. UND: Es besteht ein Verböserungsverbot! Näheres lesen Sie bitte hier.
Mobbende Lehrer, ungerecht Noten: RA Simone Pietsch erzählt in der Süddeutschen Zeitung, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen.
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