Prüfungsrecht  Prüfungsanfechtung Prüfungsrücktritt Täuschungsversuch Zweite Wiederholungsprüfung

Prüfungsrücktritt
Nicht warten — unverzüglich handeln!

Es gibt Situationen und Umstände vor und oder während einer Prüfung, aufgrund derer eine Prüfungsteilnahme unzumutbar ist. Die häufigste Fallgruppe ist zweifelsohne die Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit.


Welche Rücktrittsgründe gibt es?

Den häufigsten Fall stellt der Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit dar. Prüfungsunfähig ist, wer durch eine unverschuldet gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigung oder Krankheit in seiner Leistungsfähigkeit während Prüfung gemindert ist. Ist die Leistungsverminderung von gewisser Erheblichkeit berechtigt dies zum Rücktritt.

Kein Rücktrittsgrund bzw. keine Prüfungsunfähigkeit liegt dem hingegen bei dauerhaften oder zumindest zeitweilig andauernden Behinderungen oder Leiden, aber auch bei einer Schwangerschaft vor. Solche Lebensumstände können einen Anspruch auf Nachteilsausgleich (Zulassung von Hilfsmitteln, Schreibverlängerung, Schreibhilfe, zusätzliche Pausen etc.) begründen.

Aber auch Störungen des Prüfungsablaufs, eine falsche Aufgabenstellung etc. können Rücktrittsgründe darstellen. Wichtig ist, dass zwar der Rücktrittsgrund vor oder während der Prüfung vorgelegen haben muss, nicht aber deren Kenntnis (sog. verdeckte Prüfungsunfähigkeit).


Wie ist der Ablauf beim Rücktritt?

Sind Sie krankheitsbedingt oder aus sonstigen gewichtigen Gründen bei einer Prüfung nicht angetreten oder haben diese vorzeitig abgebrochen oder möchten von dieser nachträglich zurücktreten, müssen Sie gegenüber der Prüfungskommission bzw. dem Prüfungsamt den Rücktritt unter Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit erklären.

Der Nachweis der Glaubhaftmachung erfordert immer ein ärztliches Attest, welches den Krankheitsbefund diagnostiziert und nachvollziehbar die Prüfungsunfähigkeit darstellt. Wird der Rücktrittsantrag von der Kommission oder dem Prüfungsamt abgelehnt, kann hiergegen Widerspruch und ggf. Klage erhoben werden. Besprechen Sie das im Vorfeld mit einem Anwalt.

Wichtig: Anmeldung Oberschulen

Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.

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