
Auslandsemester erweitern den Horizont und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wichtigste Voraussetzung für einen nachhaltigen Erfolg sind eine sorgfältige Vorbereitung und das Sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen hier und/oder dort anerkannt werden.
Ein Schul- oder Studienaufenthalt im Ausland hinterlässt neben den sprachlichen und kulturellen Erfahrungen auch prägende Charaktereigenschaften wie Flexibilität, Vielseitigkeit und Stärkung des Durchsetzungsvermögens, welche vom zukünftigen Arbeitgeber regelmäßig honoriert werden. Dieser Vorteil wird oftmals leichtfertig verspielt, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Zweck des Auslandsbesuchs nicht erreichbar ist oder der Auslandsaufenthalt nicht durch entsprechende Leistungsnachweise belegt werden kann.
Infolgedessen gilt es, sich bereits im Vorfeld über die gegenseitigen Zugangsvoraussetzungen und Anerkennungsmöglichkeiten der Leistungsnachweise in Kenntnis zu setzen.
Wir beraten Sie sowohl über die Zugangsvoraussetzungen der Schulen oder Hochschulen des Gastlandes und die mit dem Besuch verbundenen administrativen Voraussetzungen als auch über die Anrechnung der Leistungen bei der Wiedereingliederung in das jeweilige Schul- oder Hochschulsystem in Deutschland.
Sprechen Sie mit einem auf das Bildungsrecht und Bildungssystem spezialisierten Anwalt unserer Kanzlei.
Mobbende Lehrer, ungerecht Noten: RA Simone Pietsch erzählt in der Süddeutschen Zeitung, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen.
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