
Pflichten und Rechte zum Besuch einer Schule bestehen gleichermaßen. Gelegendlich brauchen Sie jedoch einen Anwalt für Schulrecht um diese durchzusetzen. Schulpflicht gilt für alle Schüler, unabhängig von ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung. Beginn und Ende der allgemeinen Schulpflicht, regeln die Bundesländer auf Grund ihrer Kulturhoheit eigenständig und differenziert.
Länderspezifisch schwankt der Stichtag für die Einschulung zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember des Jahres, in dem das 6. Lebensjahr vollendet wird und endet nach 9 bzw. 10 Schulbesuchsjahren. Im Anschluss besteht regelmäßig eine Berufsschulpflicht. Schulpflichtige Kinder, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes noch nicht dazu in der Lage sind dem Unterricht zu folgen, können zumeist für ein Schuljahr zurückgestellt werden. Hingegen besteht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung für Kinder, die bereits früher die notwendige geistige und körperliche Reife für den Schulbesuch besitzen.
Ausgenommen von der Schulpflicht sind solche Schüler, die wegen schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung in keiner Weise bildungsfähig sind, d.h. auch in keiner Sonder- bzw. Förderschule beschulbar sind. Dieses Instrumentarium ist wegen der Tragweite der Entscheidung auf Länderebene streng reglementiert. Zuvor sind vielfach sämtliche Instrumentarien der sonderpädagogischen Förderung vollends auszureizen. Jedoch sind schwer behinderte Schüler nicht durch Anwendung des Instruments des „Ruhens der Schulpflicht“ von ihrem Recht auf Bildung ausgeschlossen.
Innerhalb des Möglichen muss ihrem Recht auf Bildung auf andere Weise entsprochen werden, beispielsweise durch Haus- bzw. Einzelunterricht. Hiervon zu unterscheiden ist die zeitweilige Befreiung von der Schulpflicht, bspw. weil Schüler vorübergehend als nicht beschulbar gelten bzw. der Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern, bspw. vom Sportunterricht aus religiösen Gründen bzw. auch die Befreiung von der Schulpflicht, weil bspw. eine private Ergänzungsschule besucht wird. Wir stehen Ihnen in Fragen und bei Problemen rund um die Schulpflicht gern als Ansprechpartner zur Seite.
Mobbende Lehrer, ungerecht Noten: RA Simone Pietsch erzählt in der Süddeutschen Zeitung, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen.
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