
Um der Tragweite schulischer Entscheidungen gerecht zu werden, hat sich die Kanzlei Pietsch-Rechtsanwälte konsequent auf das Schulrecht spezialisiert. Unsere Zielsetzung ist es, mit Kompetenz, Erfahrung und Einfühlungsvermögen sowie dem richtigen Maß an Durchsetzungskraft, als Anwalt Ihre Interessen nachhaltig zu vertreten: Die Bildungsziele Ihrer Kinder in den Bereich des Möglichen zu rücken.
Neben den klassischen Handlungsmustern eines Rechtsanwalt setzen wir hierbei, gerade im Schulrecht, auch auf den erfolgreichen Einsatz der Mediation. Ein Anwalt unsere Kanzlei beräten bundesweit und ist an allen Verwaltungsgerichten aller Instanzen im Bundesgebiet vertretungsberechtigt.
Das Schulrecht der einzelnen Bundesländer ist für viele Eltern ein „Irrgarten“, unverständlich und verwirrend, aber die Kenntnis dessen ist von enormer Bedeutung für die Zukunft ihrer Kinder. Schon der Versuch, die Kinder auf einer Grundschule ihrer Wahl einzuschulen, wird oftmals mit einem Ablehnungsbescheid quittiert, das gilt v. a. für Bewerbungen für eine Internationale Schule bzw. Europaschule bzw. auch für die „begehrten“ Grundschulen. Eltern müssen diese Ablehnungen nicht hinnehmen, denn oft lassen sich bereits durch eine Akteneinsicht Fehler im Aufnahmeverfahren feststellen und bereits im Vorverfahren wird zeitnah ein Schulplatz in der Wunschschule zugesprochen.
Bei Schwierigkeiten mit dem Gymnasium, z. B. bei der Benotung, der Probezeit, der Nichtversetzung des Schülers ist es oftmals der erste Impuls der Eltern, die „Schule zu verklagen“. Wir prüfen Ihre Rechtsmittel sehr sorgfältig, lassen aber dabei auch andere „Nerven sparende“ Lösungen nicht außer Acht.
Auch eine schlechte Bildungsgangempfehlung und strittige Ordnungsmaßnahmen, wie z. B. ein Schulverweis, bringen sowohl Eltern als auch Schüler an ihre Grenzen, denn oft wird damit die gesamte berufliche Perspektive des Schülers in Frage gestellt. Eine sorgfältige Aktenprüfung und Gegendarstellung können das Ergebnis nochmals revidieren. Dennoch ist es oftmals nicht notwendig sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen; durch den Einsatz der Mediation ist es in vielen Fällen möglich, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass wir – sofern Sie uns Ihr Vertrauen entgegenbringen – auf Grund unser konsequenten Spezialisierung auf bzw. unserer Affinität für das Schulrecht in der Lage sind, Sie bzw. Ihre Kinder in einem wesentlichen Lebensabschnitt begleiten zu können und Ihnen eine kompetente Beratung zu bieten. Wir sind davon überzeugt, dass eine Kanzlei am Besten arbeitet, wenn sie ihre Stärken und Talente konzentriert. Unser Erfolg bestätigt dies.
Simone Pietsch,
geschäftsführende Gesellschafterin von pietschRechtsanwälte
Mobbende Lehrer, ungerecht Noten: RA Simone Pietsch erzählt in der Süddeutschen Zeitung, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen.
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