
Hürden aus dem Weg räumen
Bei der Aufnahme eines Studiums in Deutschland, dem Zugang zum Masterstudium und dem Promotionsstudium kann Ihr ausländischer Abschluss eine Hürde darstellen.
An dieser Stelle kann es erforderlich bzw. ratsam sein, einen auf diese Materie spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Denn unsere detaillierten Kenntnisse des Schul- und Hochschulsystems Ihres Abschlusslandes und der völkerrechtlichen Abkommen sowie des komplizierten Anerkennungsverfahrens bereiten vielfach den Weg.
Der Zugang zum Studium an deutschen Hochschulen ist grundsätzlich auch mit einem ausländischen Abschluss möglich. Grundvoraussetzung ist, dass das Zeugnis nach dem Recht des Staates, in dem es erworben wurde, eine Hochschulzugangs- qualifikation darstellt.
Je nachdem, ob Sie EU-Bürger/in oder Nicht-EU-Bürger/in sind gelten andere Bedingungen, von denen Ihre konkreten Möglichkeiten abhängen.
Wir beraten Sie über die Bedingungen des Hochschulzugangs, die für die Qualifikation Ihres Herkunftslandes gelten und über die Einstufung Ihrer Bildungsnachweise bzw. die Bewertung Ihrer ausländischen Hochschulqualifikation für die Zulassung zum Studium.
Des Weiteren unterstützen wir Sie mit einem auf das Hochschulrecht spezialisierten Anwalt unserer Kanzlei bei der Studienplatzbewerbung bei den Hochschulen bzw. der Zentralen Vergabestelle (ZVS) von Studienplätzen und legen für Sie im Falle der Ablehnung entsprechende, Erfolgs versprechende Rechtsmittel ein.
Das Hochschulsystem in Deutschland befindet sich gegenwärtig in einem extremen Wandel: Die bisher bekannten Abschlüsse – Diplom (FH und Uni), Magister, Staatsexamen – werden überwiegend bis 2010 durch eine zweistufige Studienstruktur – Bachelor und Master – ersetzt. Das kann zu rechtlichen Problemen bei der Anerkennung eines im Ausland erworbenen Bachelorabschlusses führen.
Bewerber mit einem ausländischen Bachelorabschluss, die ein Masterstudium an einer deutschen Hochschule anstreben, müssen in der Regel nachweisen, dass der erlangte Abschluss auch in ihrem Herkunftsland zur Aufnahme eines Masterstudiums oder der Zulassung zu der entsprechenden Studienstufe berechtigt und mit einem deutschen Bachelorgrad vergleichbar ist. Dies wird in Rahmen eines sog. Zeugnisanerkennungsverfahrens geprüft.
Ein auf das Hochschulrecht spezialisierter Anwalt unserer Kanzlei vertritt Sie gegenüber der Anerkennungsstelle bzw. nachgelagert bei den Hochschulen hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen des Zugangs zum Masterstudium und bei der Einstufung Ihrer Bildungsnachweise und legt für Sie ggf. die notwendigen Rechtsmittel ein.
Die Aufnahme eines Promotionsstudiums an einer deutschen Hochschule mit einem ausländischen Hochschulabschluss setzt den Nachweis voraus, dass der Abschluss im Herkunftsland unmittelbar zu Promotion berechtigt und einem deutschen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Universitätsdiplom, Magister, Staatsexamen oder Mastergrad) vergleichbar ist.
Die Bewerbung setzt in der Regel eine Zeugnisbewertung des erworbenen ausländischen Hochschulabschlusses voraus. Dies erfolgt im Rahmen eines sog. Anerkennungsverfahrens.
Wir vertreten Sie gegenüber der Anerkennungsstelle bzw. nachgelagert bei den Hochschulen hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen des Zugangs zum Promotionsstudium und bei der Einstufung Ihrer Bildungsnachweise und legen für Sie ggf. die notwendigen Rechtsmittel ein.
Mobbende Lehrer, ungerecht Noten: RA Simone Pietsch erzählt in der Süddeutschen Zeitung, wann Eltern gegen die Lehrer ihrer Kinder klagen.
Süddeutsche Zeitung »